Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mobilfunk-Dienstleistungen
(AGB) gültig ab 01.08.2024

one mobile ist eine Marke der newSIM GmbH, Wehrdaer Straße 120 in 35041 Marburg, Sitz der Gesellschaft: Marburg,
Registergericht: Amtsgericht Marburg, HRB 6197


1. Vertragsinhalt


1.1
Der Diensteanbieter newSIM GmbH (nachfolgend newSIM genannt), Wehrdaer Straße 120 in 35041 Marburg (Sitz der Gesellschaft: Mar-burg, Registergericht: Amtsgericht Marburg, HRB 6197), erbringt Dienstleistungen an End-kunden auf Grundlage der nachfolgenden AGB und der Produkt- / Tarifbeschreibun-gen und Vertragsbedingungen (Produktinfor-mationsblatt, Leistungsbeschreibung, Preislis-ten). Die Kundenschutzbestimmungen des TKG kommen uneingeschränkt zur Anwendung, auch wenn sie nachfolgend nicht voll-ständig wiedergegeben werden.


1.2
newSIM behält sich vor, die Produkt- /Tarif-beschreibungen und Vertragsbedingungen nach billigem Ermessen zu ändern, z.B., wenn die Änderung wegen gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben erforderlich wird.
newSIM wird dem Kunden derartige Ände-rungen mit einer Frist von drei Monaten schriftlich ankündigen. Erfolgen Änderungen zu Ungunsten des Kunden, gilt das Sonderkün-digungsrecht und die Hinweispflicht gem. § 57 Abs. 1 und Abs. 2 TKG (siehe auch die Regelung in Ziffer 1.3. entsprechend).


1.3
newSIM kann die Basis- und Nutzungsentgelte bei Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes sowie bei Änderung der Kosten für besondere Netzzugänge, für Zusammenschaltungen und für Dienste anderer Anbieter, zu de-nen newSIM oder der vom newSIM genutzte Netzbetreiber Zugang gewährt, zum Zeitpunkt und in Höhe der jeweiligen Änderung anpassen.
Ändert newSIM die Vertragsbedingungen einseitig, kann der Endnutzer den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten kündigen, es sei denn, die Änderungen sind (1.) ausschließlich zum Vorteil des Endnutzers, (2.) rein administrativer Art und haben keine negativen Auswirkungen auf den Endnutzer oder (3.) unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Recht vorgeschrieben. newSIM wird den Kunden drei Monate, bevor eine Vertragsänderung wirksam werden soll, klar und verständlich auf einem dauerhaften Datenträger über Folgendes unterrichten: (1.) den Inhalt und den Zeitpunkt der Vertragsänderung und (2.) ein bestehendes Kündigungsrecht des Endnutzers nach § 57 TKG. newSIM wird dem Kunden derartige Änderungen mit einer Frist von sechs Wochen schriftlich ankündigen. Erfolgen Änderun-gen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Ände-rungs-mitteilung für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.


1.4
newSIM ist ferner berechtigt, die Entgelte für Zusatzleistungen zu ändern, sowie in den gesetzlich geregelten Fällen der Umsatzsteueränderung.


2. Leistungsumfang und Entstörung


2.1
newSIM wird dem Kunden unmittelbar nach Vertragsbeginn einen Anschluss bereitstellen.


2.2
newSIM bietet einen Kundendienst (Serviceline), an den sich die Kunden mit allen zu ihrem Vertrag und zum Angebot von newSIM wenden können. Die gesetzlichen Ansprüche bei einer Störung richten sich nach § 58 TKG sowie bei Internetzugängen ergänzend nach § 57 Abs 4 TKG.


2.3
Die von newSIM auf Grundlage dieser AGB sowie der Produkt-/ Tarifbeschreibung er-brachten Dienstleistungen können den Einsatz bestimmter Endgeräte voraussetzen. Der Kunde muss die Kompatibilität seines Endgerätes zum gewählten Tarif prüfen. Bei Telekommunikationsdienstleistungen hängt die maximale Übertragungsrate vom eingesetzten Endgerät, der verfügbaren Netztechnologie sowie den technischen und geographischen Gegebenheiten am Ort der Nutzung ab.


2.4
NewSIM sichert nicht zu und gewährleistet nicht, dass die Dienste ständig verfügbar sind oder ununterbrochen erbracht werden oder dass sie bestimmte Anforderungen des Kunden erfüllen, selbst falls solche Anforderungen newSIM durch den Kunden vorab mitgeteilt wurden. Zeitweilige Störungen oder Unterbrechungen der von newSIM angebotenen Dienstleistungen können sich aus Gründen höherer Gewalt, einschließlich Streik und Aussperrung, aufgrund behördlicher Anordnung, sowie wegen technischer Änderungen an den Anlagen des vom newSIM genutzten Mobilfunknetzes ergeben. Dies gilt entsprechend für Störungen von Telekommunikationsanlagen Dritter, die der Diensteanbieter zur Erfüllung seiner Pflichten benutzt. newSIM ist berechtigt, seine vertraglichen Leistungen vorübergehend ganz oder teil-weise einzustellen, soweit dies für einen störungsfreien Netzbetrieb erforderlich ist.


2.5
Sollte die Dienstleistung des Diensteanbieters länger als 24 Stunden ausfallen, stehen dem Kunden die gesetzlichen Mängelrechte zu. Neben der anteiligen Minderung des monat-lichen Basispreises kann der Kunde, je nach den gesetzlichen Voraussetzungen, Schadens-ersatz verlangen. Die Voraussetzungen für diese Ansprüche ergeben sich aus § 58 TKG.


2.6
newSIM ist berechtigt, vertraglich geschuldete Leistungen durch Dritte („Subunternehmer“) ausführen zu lassen. NewSIM haftet für die Leistungserbringung durch Subunternehmer wie für eigenes Handeln.


2.7
Die Leistungen der newSIM ist auf eine ange-messene Nutzung eines Durchschnittskunden beschränkt. Die Dienste und Preise beruhen auf der Annahme einer angemessenen Nut-zung der Dienste durch den Kunden. Falls sich eine angemessene Nutzung durch den Kunden nicht bestätigt, behält sich newSIM das Recht vor, die auf den Kunden Anwendung findenden Tarife und Preise zu überprüfen und diese gemäß Ziffer 1.3 zu erhöhen oder den Vertrag gemäß Ziffer 3.7 zu kündigen. Dieses betrifft insbesondere das geschäftsmäßige Betreiben von Servern, Call-centern oder Telefonhotlines.


3. Vertragsschluss, Vertragsbeginn und -dauer, Kündigung


3.1
newSIM wird dem Endkunden rechtzeitig eine Vertragszusammenfassung nach § 54 Abs. 3 TKG zur Verfügung stellen, die Voraussetzung für einen wirksamen Vertragsschluss ist. Sofern es nicht etwas anderes vereinbart wurde, kommt der Vertrag sodann nach dem Antrag (Bestellung) des Kunden mit dem Zugang der Auftragsbestätigung zustande. Falls die Leistung früher bereitge-stellt werden kann, kommt der Vertrag schon mit Bereitstellung der Leistung (Freischaltung der SIM-Karte) zustande. Die SIM-Karte wird nur dann freigeschaltet werden, wenn eine Identitätsprüfung anhand eines nach §172 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vorgeschriebenen Ausweisdokumentes erfolgt ist. newSIM behält sich vor, die Regelungen aus §172 (2) TGK ebenfalls auf Aktivierungen von Leistungen auf Rechnung anzuwenden. Ist das Ergebnis einer Identitätsprüfung negativ so wird newSIM den Antrag verweigern und keine Leistungen erbringen.


3.2
newSIM erklärt die Annahme dieses Vertrages durch Aktivierung der SIM-Karte des Kunden oder durch Beginn der Erbringung der Leistungen. newSIM entscheidet vor Vertragsbeginn frei, ob er die SIM-Karte des Kunden aktiviert. Die Entscheidung über die Annahme kann insbesondere vom Ausgang der Auskunftsanfrage nach Ziffer 11 abhängig gemacht werden, wenn die Zahlungsmöglichkeit über einen Zahlungsdienstleister abgelehnt wird, die Postanschrift des Antragstellers nicht verifizierbar ist oder der Kunde mit den Verpflichtungen aus anderen bestehenden oder früheren Kundenverhältnissen oder aus einem Kundenverhältnis mit einem mit newSIM i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen im Rückstand ist.


3.3
Vertragsbeginn und damit Beginn der Leistungspflichten beider Seiten ist die Aktivierung der SIM-Karte durch newSIM, jedoch spätestens der Zeitpunkt der Bereitstellung der Leistung durch newSIM. Verzögert der Kunde schuldhaft die Bereitstellung (z.B. durch Nichtaktivierung der SIM-Karte), so gilt die Leistung trotzdem als erbracht und kann dem Kunden in Rechnung gestellt werden.


3.4
Soweit nicht abweichend vereinbart, gilt für Verträge über die newSIM Dienstleistungen eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum jeweiligen Laufzeitende. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, und ist der Kunde ein Verbraucher, so verlängert er sich automatisch auf unbestimmte Zeit und kann nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit von jeder Partei jederzeit ordentlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden. Ist der Kunde kein Verbraucher, so verlängert sich der Vertrag bei nicht fristgerechter Kündigung um die im Vertrag genannte Zeit. Die Kündigung muss in Textform (z.B. per Service-Chat, E-Mail oder Brief) oder durch den sog. „Kündigungsbutton“ auf der Webseite erfolgen. Alternativ kann die die Kündigung auch in der App vorgenommen werden. Kündigt newSIM oder der Kunde den Vertrag, so werden gleichzeitig alle zum Vertrag zugehörigen Zusatzleistungen gekündigt und zeitgleich mit diesem Vertrag beendet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

3.5
Ein Produktwechsel durch den Kunden zu einem höherwertigen Produkt ist ohne Kündigung auch während der Laufzeit des Vertrags möglich, wobei dann die Mindestlauf-zeit neu beginnt.


3.6
Die vereinbarte Laufzeit beginnt mit der Akti-vierung der SIM-Karte oder bei Beginn der Erbringung der Leistungen durch newSIM. Über die Laufzeit des Vertrages und die Kündigungsfrist wird auf jeder Rechnung informiert.


3.7
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund liegt für newSIM insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Bezahlung eines Betrags von mindestens einhundert Euro im Verzug ist oder wenn der Kunde gegen seine Pflichten aus Ziffer 8 wesentlich oder nachhaltig verstößt.


3.8
Das Recht des Kunden zum Anbieterwechsel richtet sich nach § 59 TKG. Falls der Kunde ei-nen Anbieterwechsel beantragt hat, dieser aber noch nicht vorgenommen wurde, wird newSIM den Kunden auch nach Vertragsende weiterversorgen, bis der Anbieterwechsel erfolgen kann. Falls es am Tag der Umschaltung zu einer Versorgungsunterbrechung kommt, wird der Diensteanbieter den Kunden zunächst weiterversorgen. Für die Zeit der Weiterversorgung hat newSIM einen Entgeltanspruch gegen den Kunden. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach den ursprünglich vereinbarten Vertragsbedingungen mit der Maßgabe, dass sich die vereinbarten Anschlussentgelte um 50 Prozent reduzieren, es sei denn, newSIM weist nach, dass der Kunde das Schei-tern des Anbieterwechsels zu vertreten hat. Die Entgelte werden tageweise genau abgerechnet.


3.9
Für die Rufnummernmitnahme wird keine Ge-bühr erhoben.


3.10
Ist der Kunde Verbraucher, stehen ihm die ge-setzlichen Widerrufsrechte zu, wenn er den Vertrag im Fernabsatz oder den anderen ge-setzlich definierten Fällen abschließt. Hierüber erfolgt – soweit anwendbar – eine gesonderte Belehrung.


3.11
Die Rechte und Rechtsfolgen eines Umzugs des Kunden richten sich nach § 60 TKG.


4. Vergütung


4.1
Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. newSIM ist berechtigt, Entgelte für Verbindungen zu Diensteangeboten Dritter geltend zu machen, zu denen newSIM oder der von newSIM genutzte Netzbetreiber die Verbindung herstellt. Die Höhe der Entgelte und des einmaligen Aktivierungspreises ergeben sich aus der bei Vertragsabschluss jeweils gültigen Preisliste. Die Preise werden, sofern der Kunde ein Verbraucher ist, inklusive gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer angegeben. Auf Antrag wird dem Kunden ein Ein-zelverbindungsnachweis gem. § 11 TTDSG erteilt.


4.2
Die Zahlung von den Aktivierungs- und Tarif-preisen und der Einzug von den Rechnungsbeträgen erfolgt entweder im Lastschriftverfahren oder über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. 22-24 Boulevard Royal L2449 Luxem-bourg. Voraussetzung der Bestellung der SIM-Karte und Buchung eines Tarifes ist daher, dass der Kunde den Einzug über ein Lastschriftkonto genehmigt hat oder ein PayPal-Konto entweder bereits eingerichtet hat, bzw. während der Buchung einrichtet.


4.3
Vertriebspartner von newSIM können hiervon abweichende oder ergänzende Zahlarten anbieten.


4.4
Die Tarifpreise sind, beginnend mit dem Tage der Bereitstellung, anteilig für den Rest eines Monats und sodann kalendermonatlich zu zahlen.


4.5
Der Kunde hat newSIM das Abhandenkom-men oder eine unbefugte Drittnutzung der Mobilfunk-Karte unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Eingang der Mitteilung bei newSIM haftet der Kunde für die durch unbefugte Drittnutzung entstandenen Entgelte, soweit er das Abhandenkommen oder die unbefugte Drittnutzung zu vertreten hat oder die Mitteilung an newSIM nicht unverzüglich erfolgt ist.


4.6
Der Kunde hat auch diejenigen Vergütungen zu zahlen, die durch eine unbefugte Benutzung des von newSIM zur Verfügung gestellten Anschlusses durch Dritte entstanden sind, wenn der Kunde die unbefugte Benutzung zu vertreten hat.


4.7
Rechnungseinwendungen hat der Kunde in-nerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rech-nung bezeichneten Anschrift oder an die von newSIM angegebene E-Mail-Adresse zu erhe-ben. Die weiteren Rechte und Pflichten der Parteien bestimmen sich nach § 67 TKG.


5. Abrechnung für vorausbezahlte Leistungen (Prepaid)


5.1
Um vorausbezahlte Leistungen nutzen zu können, muss vorher Guthaben auf das Gut-habenkonto eingezahlt werden. Die Preise werden mit der Erbringung der Leistung (z. B. Herstellung der Mobilfunkverbindung) fällig und vom Guthabenkonto abgezogen.


5.2
Das Guthabenkonto kann durch Vorauszahlung bestimmter Beträge über die von uns zur Verfügung gestellten Verfahren bis zu einer Aufladeobergrenze von aktuell 200,00 EUR aufgeladen werden.


5.3
Die Aufladungen werden zeitnah auf dem Guthabenkonto verbucht. Dieser kann jeder-zeit abgefragt werden. Aus technischen Gründen ist dieser unter Umständen nicht zeitgenau und ist aus diesen Gründen unverbindlich und begründet keinen selbstständigen Anspruch auf Mobilfunkverbindungen im Gegenwert.


5.4
Beanstandungen gegen die Herstellung Ab-buchung von vorausbezahlten Guthaben

vom Guthabenkonto müssen spätestens innerhalb von acht Wochen ab Abbuchung bei newSIM eingegangen sein.


6. Abrechnung für Leistungen auf Rechnung (Postpaid)


6.1
newSIM wird über die vertraglich geschuldete Vergütung monatlich abrechnen.


6.2
Der Kunde erhält einmal monatlich eine Rech-nung in datenschutzgerechter Form. Sofern eine App Bestandteil des Produktes ist, wird die Rechnung zusätzlich in elektronischer Form als Download in der App im PDF-Format zur Verfügung gestellt. Soweit der Kunde keinen späteren Zugang der Rechnung nachweist, gilt die Rechnung drei Werktage nach Absendung als zugegangen.


6.3
Die fälligen Rechnungsbeträge sind spätestens zehn Tage nach Zugang auf das angegebene Konto von newSIM gutzuschreiben. Anderenfalls kommt der Endkunde automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Zahlt der Kunde nicht binnen dieser Frist, wird newSIM ihn in gesonderten Mahnschreiben zur Zahlung auffordern.


6.4
Für Mahnungen bei Verzug berechnet newSIM einen pauschalierten Schadensersatz entspre-chend seiner Preisliste Für die Erhebung von Verzugszinsen gelten die gesetzlichen Bestim-mungen; insbesondere schuldet der Endkunde als Verbraucher Verzugszinsen i.H.v. 5 Pro-zentpunkten über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt der newSIM vorbehalten.


6.5
Bei Zahlungsverzug mit einem Betrag von mindestens einhundert Euro kann newSIM die zu erbringende Leistung auf Kosten des Kunden unter den Voraussetzungen des §61 Telekommunikationsgesetz (TKG) sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Tarifpreise zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt unberührt.


6.6
newSIM kann die Forderung gegen den Endkunden an Dritte, insbesondere an die coeo Inkasso GmbH, Kieler Straße 16, 41540 Dormagen abtreten oder ihnen die Forderung zum Einzug im eigenen oder im fremden Namen überlassen. Der Kunde erklärt sich hiermit und mit der damit verbundenen Übertragung seiner Telekommunikationsdaten einverstanden.


7. Haftung des Diensteanbieters newSIM


7.1
Die Haftung des Diensteanbieters newSIM als Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit für nicht vorsätzlich verursachte Vermögensschäden gegenüber einem Endnutzer ist auf höchstens 12.500 € je Endnutzer und Schadensereignis begrenzt. Entsteht die Scha-denersatzplicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursa-chendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadenersatzpflicht unbeschadet der Begren-zung in Satz 1 in der Summe auf höchstens 30 Millionen € begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadenersatz entsteht.


7.2
Für Sachschäden und für Vermögensschäden, die nicht unter Ziff. 5.1 fallen, haftet newSIM bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet die newSIM nur bei schuldhafter Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten), wobei die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens begrenzt ist. Als vertragstypisch und vorhersehbar gilt gemäß §70 TKG ein Schaden von höchstens 12.500 €.


8. Pflichten und Haftung des Kunden


8.1
Der Kunde hat newSIM unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner postalischen und elektronischen Adresse an die von newSIM benannten E-Mail-Adresse mitzuteilen. Leistet der Kunde seine Zahlungen per Lastschrift oder Kreditkarte, sofern diese Zahlungsarten angeboten werden, hat er unverzüglich sämtliche Änderungen der Konto- und Kreditkartendaten mitzuteilen.


8.2
Der Kunde ist verpflichtet, seine Mobilfunkkarte sowie ihm mitgeteilte oder von ihm ein-gerichtete PIN und Kennwörter vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Soweit die ihm vom Diensteanbieter übergebene Mobilfunkkarte durch eine PIN vor unbefugter Einbuchung in das Netz geschützt ist, wird er die Mobilfunkkarte und die PIN getrennt aufbewahren und die Karte durch das Erfordernis einer PIN-Eingabe vor unbefugter Drittnutzung schützen.


8.3
Der Kunde darf kein Reverse-Engineering bei der bereitgestellten Software selbst oder durch Dritte durchführen. Insbesondere darf der Kunde die bereitgestellte Software nicht unbefugterweise verwerten, kopieren, modifizieren, vermieten, verleihen, verbreiten, bearbeiten, dekompilieren oder auf andere Weise versuchen, den Quellcode der Software herzuleiten.


8.4
Zur Nutzung von Mobilfunkdienstleistungen des Diensteanbieters newSIM obliegt dem Kunden die Beschaffung des jeweils erforderlichen Endgerätes. Der Kunde ist verpflichtet, alle zumutbaren Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um eine unbefugte Drittnutzung auszuschließen. Der Kunde verpflichtet sich, den Zugang zu den Diensten sowie die Dienste selbst nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere

− das genutzte Mobilfunknetz und andere Netze nicht zu stören, zu verändern oder zu beschädigen;

− keine Schadsoftware oder rechtswidrigen Spam an Dritte zu übertragen;
− die gesetzlichen Bestimmungen, insbeson-dere strafrechtliche Bestimmungen zu be-achten und keine Rechte Dritter, insbeson-dere Schutzrechte (z.B. Urheber- und Mar-kenrechte) zu verletzen;
− Dienstleistungen des Diensteanbieters newSIM nicht zur Herstellung von Verbin-dungen zu nutzen, bei denen er aufgrund des Aufbaus der Verbindung Zahlungen oder andere vermögenswerte Gegenleis-tungen Dritter erhält (z. B. Verbindungen zu Werbehotlines);
− keine gewerbliche Weiterleitung von Verbindungen vorzunehmen oder Zusammenschaltungsleistungen zu erbringen;
− die Leistung nicht ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem Diensteanbieter für den automatisierten Datenaustausch zwischen Endgeräten (M2M, Machine-to-Machine) einzusetzen, es sei denn, der Datenaustausch ist eine verkehrsübliche Endkundenanwendung seitens eines Verbrauchers (z.B. Integration der SIM-Karte in Fahrzeug-Multimedia-Anwendungen);
− die Leistungen des Diensteanbieters nicht entgegen Ziff. 10.1 an Dritte weiterzugeben oder Dritten überlassen.
Der Kunde wird newSIM und seine Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der bereitgestellten Leistungen durch den Kunden selbst beruhen oder von ihm zu vertreten sind.
Verstößt der Kunde gegen die Pflichten gemäß Ziff. 8 ist der Diensteanbieter berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des Missbrauchs zu ergreifen. Bei schuldhafter Pflichtverletzung haftet der Kunde gegenüber dem Diensteanbieter auf Schadenersatz, und der Diensteanbieter ist zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags berechtigt.


9. Hardware


9.1
Soweit dem Kunden im Zusammenhang mit der Vorbereitung und / oder Durchführung des Vertrages der newSIM Endgeräte, Telekommunikationsanlagen, technische Anlagen, Geräte und / oder sonstige Einrichtungen (im Folgenden insgesamt „Hardware“) zur Verfü-gung gestellt werden, gelten hierfür die nachfolgenden Bestimmungen.


9.2
Vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen verbleibt sämtliche Hardware im Eigentum der newSIM. Der Kunde ist verpflichtet, die Hardware pfleglich zu behandeln, von schädlichen Einflüssen wie z. B. elektrischer Fremdspannung oder magnetischer Wirkung fernzuhalten und vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Eingriffe (Öff-nen etc.) in die Hardware oder Veränderungen oder Manipulationen dürfen vom Kunden nicht vorgenommen werden.


9.3
Die Hardware darf nicht dauerhaft einem Dritten überlassen werden.


9.4
Der Kunde ist für den ordnungsgemäßen Betrieb der ihm überlassenen Hardware verantwortlich. Wird Hardware beschädigt, zerstört oder geht sie verloren, ist der Kunde verpflichtet, dies newSIM unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde ist für sämtliche Beschädigungen und für einen Verlust der Hardware, die / der in seinem Verantwortungsbereich entstehen sollte / n, verantwortlich und hat newSIM den hierdurch entstehenden Schaden zu ersetzen; ausgenommen sind lediglich solche Schäden, die der Kunde nicht zu vertreten hat.


9.5
Der Kunde ist verpflichtet, für die Laufzeit des Vertrages die Hardware ausreichend gegen Verlust, Diebstahl, Beschädigungen oder Zerstörungen zu sichern.


9.6
Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde sämtliche im Zusammenhang mit der Vor-bereitung oder Durchführung des Vertrages überlassene Hardware, Software und Unterlagen (einschließlich aller etwaigen Kopien) unverzüglich unaufgefordert zurückzugeben, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.


9.7
Endgeräte des Kunden dürfen nicht verwendet werden, wenn ihre Verwendung in öffentlichen Telekommunikationsnetzen in der Bundesrepublik Deutschland unzulässig sind.


9.8
Ist der Verkauf von Hardware Gegenstand des Vertrages, geht das Eigentum an den Kunden erst mit vollständiger Leistung des Kaufpreises über. Bei Hardware, die im Rahmen eines Vertrags mit Mindestvertragslaufzeit überlassen wird, geht das Ei-gentum nach Ablauf von 24 Monaten nach Vertragsschluss auf den Kunden über.


9.9
Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder anderweitige unberechtigte Verfügung zu Lasten des Vorbehaltseigentums von newSIM ist unzulässig. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter an der Kaufsache hat der Kunde den Dritten auf die newSIM zustehenden Rechte hinzuweisen und newSIM unverzüglich zu benachrichtigen.


9.10
Soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden wegen Mängeln der Ware nach den gesetzlichen Vorschriften.


10. Vertragsübernahme/ Weitergabe an Dritte


10.1
Der Kunde darf die Leistungen von newSIM nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Diensteanbieters an Dritte entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile weitergeben / überlassen, insbesondere weiterverkaufen.


10.2
Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag, oder das Vertragsverhältnis insgesamt, nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung vom Diensteanbieter auf Dritte übertragen.


10.3
Als Dritte im Sinne der Ziff. 10.1 und 10.2 gelten auch verbundene Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff. Aktiengesetz.


10.4
Eine Übertragung der aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden Rechte und Pflichten auf ein verbundenes Unternehmen ist ohne Zustimmung des Kunden zulässig.


11. Schlichtung
Der Kunde kann im Streit mit dem Diensteanbieter darüber, ob der Diensteanbieter eine in den § 68 TKG genannten Paragrafen oder den aufgrund dieser Regelungen erlassenen Rechtsverordnungen vorgesehene Verpflichtung ihm gegenüber erfüllt hat, bei der Bundesnetzagentur durch einen Antrag ein Schlichtungsverfahren einleiten.


12. Datenverwendung


12.1
Persönliche Daten werden unter anderem gemäß den Bestimmungen der EU-DSGVO, des BDSG, des TKG sowie TDDDG verarbeitet. Wir beziehen uns dabei auf die schriftliche Einwilligung des Be-troffenen sowie die Erfüllung eines Vertragsverhältnisses. Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DSGVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens unserer Mitarbeiter und unseres Unternehmens.


12.2
newSIM weist darauf hin, dass der Kunde sich mit Abschluss des Vertrags auch mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten für die im Vertrag, in diesen AGB und in der Produkt-/Leistungsbeschreibung genannten Zwecke einverstanden erklärt. newSIM kann außerdem auch bei der Zahlungsabwicklung Dritte als Dienstleister einbinden und diesen dabei personenbezogene Daten des Kunden übermitteln. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen des Diensteanbieters.


12.3
Der Kunde kann der Verwendung seiner personenbezogenen Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und wie beschrieben in den Datenschutzhinweisen widersprechen. newSIM ist im Fall eines Widerrufs dieser Einwilligungen zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung berechtigt, falls er ohne die datenschutzrechtliche Ein-willigungen seinen Geschäftsbetrieb hinsichtlich des Kunden nicht mehr aufrechterhalten kann. Im Übrigen bleibt der Dienste-anbieter auch im Falle des Widerrufs von Einwilligungen durch den Kunden berechtigt, die personenbezogenen Daten des Kunden im gesetzlich zulässigen Umfang zu erheben und zu verwenden.


13. Rufnummernunterdrückung, Weiterschaltung von Dritten


13.1
Der Mobilfunkanschluss bietet die Möglichkeit, die Rufnummernanzeige bei dem angerufenen Teilnehmer ständig oder fallweise zu unterdrücken, sofern das Endgerät dieses Leistungsmerkmal unterstützt. newSIM geht davon aus, dass der Kunde standardmäßig bei seinem Mobilfunkanschluss die Rufnummernanzeige aktivieren möchte. Gleiches gilt für die Anzeige der Rufnummer bei der Anrufweiterleitung und die Anzeige der Rufnummern von anrufenden Personen. Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden. Sollte der Kunde eines dieser Dienstemerkmale deaktivieren wollen, ist ihm dies gestattet; er kann sich dazu an den Kundendienst wenden.


13.2
Der Kunde kann die von einem Dritten veranlasste automatische Weiterschaltung auf sein Endgerät abstellen lassen, sofern sein Endgerät diese Funktion unterstützt.


14. Vorherige Prüfung durch Auskunfteien


14.1
newSIM wird gem. § 31 BDSG zum Schutz vor Forderungsausfällen und vor Gefahren der missbräuchlichen Inanspruchnahme der Dienstleistungen durch Dritte, personenbezogene Vertragsdaten sowie Angaben über nicht vertragsgemäße Abwicklung (z. B. Kündigung wegen Zahlungsverzug), der Creditreform Boniversum GmbH, Hellers-bergstraße 11 in 41460 Neuss übermitteln und dort entsprechende Auskünfte einholen. Der Kunde erklärt sich mit der Datenübermittlung einverstanden.


14.2
Insbesondere falls die Prüfung eine negative Aussicht auf Erfüllung des Vertrags
ergibt, jedoch auch ohne weitere Angabe von Gründen, kann newSIM sich entscheiden, mit dem jeweiligen Kunden kein Vertragsverhältnis einzugehen.


15. Telefonbucheintrag


15.1
newSIM übermittelt auf Antrag des Kunden dessen Daten Dritten zum Zwecke der Her-stellung und Veröffentlichung von Teilnehmerverzeichnissen und zur Bereitstellung von Auskunftsdiensten (§ 17 TTDSG).


15.2
Der Kunde kann durch eine Erklärung gegenüber dem Diensteanbieter den Umfang der Eintragung, die Übermittlung an Aus-kunftsdienste oder die Voreinstellung auf sein Endgerät jederzeit erweitern oder einschränken oder der Veröffentlichung für die Zukunft widersprechen. Sollte der Kunde sich anders entscheiden, ist ihm dies gestattet; er kann sich dazu an dessen Kundendienst wenden.


16. Sperrung bestimmter Rufnummern und von entgeltlichen Zusatzdiensten


16.1
newSIM wird auf Wunsch des Kunden kostenlos bestimmte Rufnummernbereiche sperren, auf denen Zusatzkosten anfallen können. Sollte der Kunde nachträglich bestimmte Rufnummernbereiche wieder entsperren wollen, fällt hierfür ein Entgelt gem. Preisliste an.


17. Wichtige Hinweise zum Notruf


17.1
newSIM stellt den Zugang zu Notdiensten entsprechend den gesetzlichen Anforderungen bereit. Voraussetzung hierfür ist ein technisch verwendbares Mobiltelefon, eine gültige Mobilfunkkarte und die Verfügbarkeit eines Mobilfunknetzes.


18. Vorbehalt der Änderung dieser AGB


18.1
newSIM kann diese AGB nachträglich anpassen, soweit dies durch Änderungen der Sach- und Rechtslage veranlasst ist, die durch ihn zum Zeitpunkt des Vertrags-schlusses nicht vorhergesehen werden konnten. Die Rechte des Kunden bestimmen sich nach § 57 Abs. 1 und Abs. 2 TKG, vgl. entsprechend Ziffer 1.3 dieser AGB.


18.2
Ziffer 18.1 findet auf Änderungen der Hauptleistungspflichten keine Anwendung. Als Hauptleistungspflichten gelten die Pflicht des Diensteanbieters newSIM, die Mobilfunkdienste entsprechend der jeweiligen Produktbeschreibungen anzubieten und die Pflicht des Kunden, das jeweils vereinbarte Entgelt hierfür zu bezahlen.


18.3
Die in Ziffer 1 vorgesehenen Anpassungsrechte bleiben unberührt.


19. Sonstiges


19.1
Die Geltung abweichender Bedingungen
des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn
ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.


19.2
Gegen Ansprüche der newSIM kann der Kunde nur aufrechnen mit (1.) unbestrittenen oder (2.) rechtskräftigen festgestellten oder (3.) offenkundig berechtigten Ansprüchen.


19.3
Für die Nutzung der Leistungen von newSIM ist eine Meldeadresse in Deutschland notwendig. newSIM behält sich vor, vor Beginn der Leistung eine Identifizierung des Kunden sowie der Meldeadresse durchzuführen und bei Nichtvorhandensein einer deutschen Meldeadresse die Leistung zu veweigern.


19.4
NewSIM behält sich vor, den Leistungsumfang der zur Verfügung gestellten Apps oder Software zu verändern. Nur mit der jeweils aktuellen Version ist der vollständige, aktuelle Leistungsumfang nutzbar. Änderungen im Rahmen der App oder Software haben keine Auswirkung auf die Mobilfunkleistung von newSIM.


19.5 newSIM ist berechtigt, die sich aus diesem Vertrag ergebenen Rechte und Pflichten ohne Zustimmung des Kunden auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht für den Fall der Übertragung das Recht zu, den Vertrag mit newSIM ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.


19.6
Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Marburg.


19.7

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestimmung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht.


19.8
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.


20. Widerrufsbelehrung

Ist der Kunde ein Verbraucher und wurde der Vertrag mit newSIM über die Leistungen entweder unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. per Brief, Katalog, Telefonanruf, E-Mail, SMS, Internet oder App) oder außerhalb von Geschäftsräu-men gemäß § 312b BGB abgeschlossen, steht dem Kunden (nachfolgend „Sie“) ein Widerrufsrecht gegenüber newSIM (nachfolgend „wir“) entsprechend der auf der Webseite der newSIM verfügbaren Widerrufsbelehrung zu.
Gültig ab 01.08.2024_Version 5.0

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